Weiterbildung Berufskraftfahrer
Jeder LKW und BUS Fahrer, der gewerblich im Personen und Güterverkehr beschäftigt ist,muss eine 35 Stunden Weiterbildung machen. Eine Prüfung ist nicht vorgeschrieben
Die erste Weiterbildung ist nach fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Erwerbs Grundqualifikation/ beschleunigten abzuschließen. Danach ist die Weiterbildung alle Fünf Jahre zu wiederholen.
Abweichend davon kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt.
- für die Klasse D ( Bus ) spätestens bis 09.09.2013 (10.09.2015)
- für die Klasse C ( LKW ) spätestens bis 09.09.2014 (10.09.2016)
Der Nachweis über die gemachte Weiterbildung wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen.
Termine für die nächsten Weiterbildungen
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